Änderung am SSR-Portal des BfS

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat in einem Schreiben (s.u.) bekannt gegeben, dass ab dem 01.01.2023 die SSR-Zertifikate über das SSR-Portal nur noch für 90 Tage nach der Beantragung bzw. Erstellung abgerufen werden können – es sollten also bis zu diesem Datum alle noch nicht ausgehändigten SSR-Zertifikate vom Ersteller an die betreffende Person übergeben oder zumindest lokal gesichert werden.

(Update, 16.01.2024 – Die Informationen aus diesem Artikel und viele weitere Antworten zur SSR-Nummer gibt es unter https://www.strahlenschuetzer.net/artikel/-/blogs/alles-wichtige-zur-strahlenschutzregisternummer-ssr-nummer )

Falls Sie die SSR-Zertifikate bisher immer über die integrierte Funktion in ProRadia beantragt haben, ist nichts weiter zu tun – die erzeugten Dokumente wurden und werden automatisch in der ProRadia-Datenbank gespeichert bis die Person gelöscht wird. Alle anderen SSR-Zertifikate – sei es über den Download vom SSR-Portal oder per Scan eines in Papier vorliegenden Zertifikats – können Sie jederzeit in ProRadia importieren, wobei es anhand der SSR-Nummer auch gleich mit der entsprechenden Person verknüpft wird.

Zudem weist das BfS darauf hin, dass es durch Abweichungen bei der SSR-Nummer, dem Geburtsnamen und dem Geburtsdatum immer wieder zu zusätzlichem Arbeitsaufwand bei den Messstellen kommt, da diese die Daten vor der Übertragung an das Dosis-Register prüfen und eventuelle Fehler nach Rücksprache mit dem Betrieb beheben müssen.
Deshalb sollte bei der Übertragung der SSR-Nummer an die Messstelle darauf geachtet werden, dass die SSR-Nummer und die Angaben zu Geburtsname/Geburtsdatum mit den Daten des SSR-Zertifikats übereinstimmen.

Update, 19.09.2022: Das Schreiben ist jetzt auch als PDF über die Webseite des BfS verfügbar – https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/ssr-anschreiben-aenderung-fristen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Schreiben des BfS: